
Quelle: CCO-Creative Commons
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Geklagt hatte der Betreiber einer Kölner Tennishalle mit fünf Plätzen. Er sah die Maßnahme als nicht verhältnismäßig an. Seine Halle sei so groß, dass es keinen Unterschied mache, ob man draußen oder drinnen spiele. Die Richter sahen das anders. Das Verbot des Individualsports sei Teil der Bekämpfung der Pandemie und damit sinnvoll.
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