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Testpflicht bei Einreisen nach Urlaub: Das muss man wissen
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453.000 Kilometer Stau registrierte der ADAC im Jahr 2019 in NRW.
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Testpflicht bei Einreisen nach Urlaub: Das muss man wissen

Für alle, die in der nächsten Zeit aus dem Urlaub im Ausland zurück nach Deutschland kommen, gelten seit dieser Woche wieder neue Einreiseregeln: Alle müssen nachweisen, dass sie negativ getestet, geimpft oder genesen sind. Bei Flugreisen ist diese Testpflicht schon normal, seit dem 1. August gilt sie aber auch für Bahnreisende oder Autofahrende bei ihrer Einreise nach Deutschland. Alle Infos dazu gibt es hier.

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Was genau ist seit dem 1. August zu beachten

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Egal ob per Auto, Bahn oder Flugzeug: Wer nach Deutschland einreisen möchte, 12 Jahre oder älter ist, muss entweder geimpft, genesen oder aber negativ getestet sein. Es soll keine Ausnahmen mehr geben. Die Kosten für einen Selbst- bzw. Schnelltest im Ausland sind meist üppig. Bis auf die Niederlande und Dänemark muss man selber zahlen - teils bis zu über 150 Euro. Für Familien ist das ein teures Unterfangen.

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Was passiert, wenn man keinen Testnachweis dabei hat?

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In den meisten Fällen erstmal nichts. Man wird aufgefordert, den Test nachzuholen. Die Polizei informiert das zuständige Gesundheitsamt, denen die Personen dann einen Test vorzeigen müssen. Wer sich weigert, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 1.400 Euro rechnen.

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Wie steht es um die Quarantäneregeln?

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Das kommt darauf an, von wo man einreist. Seit dem 1. August gelten zwei neue Stufen: Länder können als Hochrisikogebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft werden. Wer aus einem dieser Länder einreist, muss sich unter der Webseite "Einreiseanmeldung.de" vorher anmelden.

Hochrisikogebiete sind zum Beispiel Großbritannien, Spanien, Türkei, Zypern oder Ägypten. Trotz negativem Test müssen Personen zusätzlich in Quarantäne.

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Was ist mit Kindern unter 12, die ja meist nicht geimpft sind?

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Die Kinder unter zwölf Jahren müssen auf jeden Fall in Quarantäne – für sie endet die aber automatisch nach 5 Tagen. 

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Was ist mit dem kurzen Ausflug in die Niederlande?

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Wer weniger als 24 Stunden in den Niederlanden war, muss keinen Test nachweisen und muss auch nicht in Quarantäne.

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Das gilt für Hochrisikogebiete. Was ist mit Virusvariantengebieten?

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Jeder braucht bei der Einreise einen Test, ob geimpft oder genesen – das ist egal. Und die zehntägige Quarantäne kann nicht nach fünf Tagen durch Testen verkürzt werden. Aktuell gelten aber nur Brasilien und Uruguay als Virusvariantengebiete.

Zusammengefasst bedeutet das: Vor allen Dingen die Regelungen für Reiserückkehrende aus Hochrisikogebieten sind für die meisten Familien und Menschen aus NRW gerade wichtig. Seit dem 1. August hat sich also einiges geändert.

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