
© Radio Köln
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Symbolbild: Landgericht
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Dem vorangegangen war ein Streit zwischen zwei männlichen Gruppen. In erster Instanz hatte das Gericht den Täter wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt: Jetzt droht ihm eine härtere Strafe. Das Gericht in Karlsruhe hatte das Urteil einkassiert. Nun muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof kritisiert das Urteil der Richterschaft am Landgericht Köln als lückenhaft und widersprüchlich. Im Kern geht es um die Frage, ob nicht auch ein Urteil wegen Mordes infrage kommt. Die Kölner Richterinnen und Richter hatten das abgelehnt. Die Richterschaft in Karlsruhe ist der Meinung, dass in Köln das Mordmerkmal der Heimtücke zu Unrecht ausgeschlossen wurde oder zumindest die Begründung falsch sei. Das neue Urteil soll Ende Juni fallen.
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