
Anzeige
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Mitarbeitende wegen fahrlässiger Tötung. Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen sei, ob die Beschuldigten ihrer Überprüfungspflicht bezüglich der sicheren Lagerung von Waren in ausreichendem Umfang nachgekommen seien, so die Kölner Staatsanwaltschaft. Lange Zeit hatte sie gegen unbekannt ermittelt.
Anzeige