
© Radio Köln
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Symbolbild: Gerichtsakten
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Laut Gericht sei davon auszugehen, dass die trächtigen Tiere in Marokko geschlachtet würden. Es lägen Erkenntnisse vor, wonach Schlachtungen in Marokko häufig nicht tierschutzgerecht durchgeführt würden. Der drohende Eingriff in das Tierwohl sei irreparabel, daher hätten die Unternehmen keinen Anspruch auf die Genehmigung des Transports.
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