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Triage-Regelung soll diskriminierungsfrei sein
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Triage-Regelung soll diskriminierungsfrei sein

(SR|Symbolbild) Der Landschaftsverband Rheinland in Köln begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage. Das Gericht hat den Bundestag aufgerufen, unverzüglich den Fall einer Triage zu regeln, besonders mit Blick auf Menschen mit Behinderung oder Vorerkrankung.

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Sollte der Fall eintreten, dass in den Krankenhäusern nicht mehr alle Patientinnen und Patienten gleichermaßen versorgt werden können, müssen Ärztinnen und Ärzte entscheiden, wen sie retten und wen nicht. Für diesen Fall gibt es in Deutschland noch keine klare Regelung. Der Landschaftsverband Rheinland sagt, dass eine Triage unbedingt diskriminierungsfrei gestaltet werden müsste, Menschen mit Behinderung also nicht automatisch benachteiligt werden dürften. Das habe das Gericht jetzt klargestellt. Auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach lobt den Beschluss. 

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