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U-Bahn-Schubser zu Bewährungsstrafe verurteilt
© Radio Köln
Symbolbild: Gerichtsakten
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U-Bahn-Schubser zu Bewährungsstrafe verurteilt

(PR|Foto: Symbolbild) Der 18 Jahre alte U-Bahn-Schubser muss nicht ins Gefängnis. Das Kölner Amtsgericht hat ihn am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte im vergangenen Juni einen ihm unbekannten Mann an der U-Bahn-Haltestelle „Venloer Straße/Gürtel” auf das Gleis gestoßen.

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Nur dem Zufall sei es zu verdanken, dass das Opfer nicht schwer verletzt oder gar von einer einfahrenden Bahn getötet worden sei, befand das Amtsgericht Köln. Es sprach den jungen Mann schuldig. Er muss ein Jahr straffrei bleiben, sonst geht er ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte zuvor gestanden und sich bei dem 43-Jährigen entschuldigt.

Kurz vor der Tat hatte er Streit mit seiner Freundin gehabt, was ein Video einer Überwachungskamera dokumentierte. Aus Frust über die Auseinandersetzung schubste er den Mann, so die Verteidigung. Der Vorfall wurde von der Überwachungskamera der Kölner Verkehrsbetriebe aufgezeichnet.

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