„Umweltsau“-Video wird nicht strafrechtlich belangt

(DA | Foto: Symbolbild) Der WDR hat sich mit dem sogenannten "Umweltsau" Video laut Kölner Staatsanwaltschaft nicht strafbar gemacht. Das hat sie jetzt bekanntgegeben. Das Lied hatte zu viel Unmut geführt, weil es mangelndes Umweltbewusstsein bei älteren Menschen angeprangert hatte. 

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Rund 200 Anzeigen sind im Zusammenhang mit dem Lied eingegangen. Es sei volksverhetzend und beleidigend, werfen die Kläger dem WDR vor. Zu Unrecht, sagt die Staatsanwaltschaft. Das Lied würde allein die Kunstfigur "Umweltsau" angreifen, die für umweltschädliches Verhalten steht. Nicht aber pauschal alle Senioren. Deswegen werden die Klagen abgewiesen und die Kläger in den kommenden Tagen mit einer ausführlicheren Erklärung benachrichtigt.  

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