
© Radio Köln
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Die Gewerkschaft NGG rät Kölner Beschäftigten, die Lohnabrechnung zu checken. In vielen Branchen sei Urlaubsgeld tariflich vereinbart, in anderen nicht. Wenn das im Vertrag stehe, müsse das Urlaubsgeld auch gezahlt werden. Das gelte besonders für Minijobber oder auch Teilzeitkräfte, die dabei gerne vergessen würden. Aber auch ihnen stehe Urlaubsgeld zu, wenn Vollzeitbeschäftigte es bekämen.
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