
© Radio Köln
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Eine Nachbarin hatte sie verklagt, weil sie sich durch die Bienen gestört fühlte. Auch ein Schild im Treppenhaus, das auf den Verkauf von Honig hinweist, störte die Klägerin. Das Kölner Landgericht gab ihr recht. Das Imker-Paar ging in Berufung, verlor aber auch die. Denn die Wohnungseigentümer hatten die Imkerei nicht genehmigt. Außerdem stelle das Halten von Bienen eine erhebliche Beeinträchtigung der Nachbarn dar. Nun müssen die Bienen weg. (SR|Symbolbild=
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