
© Radio Köln
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Symbolbild: Landgericht
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Wie der Bundesgerichtshof mitgeteilt hat, hat er die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Verurteilt wurde der Mann aus Wermelskirchen wegen sexuellen Missbrauchs von Säuglingen und Kleinkindern in 116 Fällen. Seit 2008 hatte er sich über eine Online-Plattform als Babysitter angeboten und war so mit seinen Opfern in Kontakt getreten. Seine Taten hielt er auf Videos fest. Außerdem hatte er sich auch live über das Internet an weiteren Missbrauchstaten beteiligt. Im Prozess legte er ein Geständnis ab.
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