
Urteil im Grönemeyer-Prozess steht fest
(PR) Das Landgericht Köln hat zwei Presse-Fotografen zu je einem Jahr auf Bewährung und einer zusätzlichen Geldstrafe verurteilt. Sie sollen nach einem Streit mit dem Sänger Herbert Grönemeyer falsche Anschuldigungen und falsche Aussagen vor Gericht gemacht haben.
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Die beiden Angeklagten wiesen auch nach dem Urteil die Vorwürfe zurück und wollen in Revision gehen.
Hintergrund ist ein Zwischenfall am Flughafen vor einigen Jahren: Das Gericht geht davon aus, dass die beiden Presse-Fotografen Grönemeyer bewusst aufgelauert und in eine Falle gelockt hätten. Sie hätten so eine möglichst rabiate und wütende Reaktion des Sängers provozieren wollen.
Das Gericht verurteilte die beiden Promi-Fotografen wegen Falschaussagen, etwa in Bezug auf ihre Verletzungen. Einige dieser Verletzungen müssen sich die Promi-Fotografen hinterher selbst zugefügt haben, so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die beiden Verteidigerinnen haben Revision angekündigt.