
© Radio Köln
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Symbolbild: Landgericht
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Im März hatte der Mann ein Auto gestohlen und war damit durch das Parkhaus gerast.
Er hatte mehrere Autos gerammt und war, laut Urteil, auch absichtlich auf Passanten zugefahren. Doch der Mann hatte die Tat in einem schuldunfähigen Zustand begangenen, so das Gericht. Aufgrund seines Drogenkonsums habe er eine akute Psychose mit Wahnvorstellungen gehabt. Vor dem Aufenthalt in der Psychiatrie muss er an einer zweijährigen Drogentherapie teilnehmen. Bei Erfolg könne das auch zur Aufhebung der dauerhaften Unterbringung führen, so das Urteil.
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