
Urteil: Vergabe der Deutzer Kirmes unwirksam
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eben entschieden: Die Stadt Köln hat die Vergabe der Deutzer Kirmes nicht rechtmäßig durchgeführt. Damit ist das Verfahren unwirksam. Grund sind Fehler im Vergabeverfahren sowie rechtliche Zweifel an einer der Bewerberinnen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 03.06.2026 13:34
Die Vergabekammer der Bezirksregierung Köln und auch die Stadt Köln selbst hatten die Vergabe an die Gemeinschaft Kölner Schausteller zunächst für rechtmäßig gehalten. Nach erneuter Beschwerde eines Mitbewerbers hat das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Entscheidung heute jedoch aufgehoben.
Zudem wurde die GKS, die ursprünglich den Zuschlag erhalten hatte, als Bewerberin ausgeschlossen. Hintergrund sind Vorwürfe gegen ein Vorstandsmitglied: Ihm wird u. a. vorgeworfen, einen Mitbewerber beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen zu haben.
Wann die Deutzer Kirmes weitergeht, ist nach dem letzten rechtskräftigen Urteil unklar. Die Stadt Köln muss das Vergabeverfahren komplett neu aufsetzen, so das Urteil. (LE|Archivbild)
Stadt Köln äußert sich:
Auf Radio Köln-Nachfrage sagt die Stadt:
"Die Stadt Köln nimmt den heutigen Beschluss des OLG eingehend zur Kenntnis und wird nun die schriftliche Begründung prüfen. Sobald die Argumentation des Gerichts im Detail analysiert ist, wird die Stadt Köln über die nächsten Schritte informieren."