
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung darüber, ob der Bebauungsplan für den Grüngürtel gültig ist oder nicht an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Das OVG Münster hatte zuvor den Ausbauplan wegen der falschen Bezeichnung von kleinen Fußballfeldern für ungültig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass diese Erklärung unrechtmäßig geschehen ist. Für gültig erklärt hat es die Pläne aber auch nicht. Trotzdem wertet der Effzeh selbst das Urteil als Sieg, sagt FC-Geschäftsführer Philipp Türoff. Dafür habe der Effzeh gekämpft, so Türoff. Es sei ein klares Signal, mit dem Ausbau endlich loszulegen. Ganz so schnell werden die Bagger aber wohl kaum rollen. Denn das Bundesverwaltungsgericht Münster muss den Fall erneut prüfen und bewerten. Und auch, wenn das OVG im zweiten Anlauf positiv entscheidet, gibt es nach wie vor keine politische Mehrheit im Stadtrat für die Ausbaupläne.