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Urteil zu Stornogebühren
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Urteil zu Stornogebühren

(GDM|Symbolbild) Wenn Hotelgäste vor der Pandemie ein Hotelzimmer gebucht haben, dann müssen sie die Buchungsgebühren bei Stornierung zur Hälfte bezahlen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden. Ein Fitnesskonzern hatte Berufung eingelegt, weil er die kompletten Buchungsgebühren bezahlen sollte. Denn so hatte das Landgericht in erster Instanz entschieden. 

Veröffentlicht: Sonntag, 20.06.2021 11:35

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Das Unternehmen wollte 2020 in Köln an der geplanten Fitness-Messe FiBo teilnehmen. Es hatte bei der beklagten Hotelkette die Kosten vollständig im Voraus bezahlt. Als die FiBo dann pandemiebedingt abgesagt wurde, stornierte das Unternehmen alle gebuchten Zimmer. Die Hotelkette erstattete lediglich zehn Prozent der Anzahlung und behielt den restlichen Betrag als Servicegebühr.  

Der Kläger müsse das Risiko nicht allein tragen, denn die Pandemie bedeute eine schwerwiegende Änderung der Umstände, unter denen der Vertrag geschlossen wurde, so das Oberlandegericht.  

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