
© Radio Köln / Philipp Wichrowski
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Der Haupttäter wurde im vergangenen Oktober zu 10 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung, sowie zu 30 Sozialstunden verurteilt. Dagegen hatte er Revision eingelegt, die das Oberlandesgericht Köln jetzt abgelehnt hat. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so das Gericht. Der Obdachlose leidet bis heute unter den Folgen seiner Verletzungen und sitzt seitdem im Rollstuhl.
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