
© pixabay/qimono
© pixabay/qimono
Anzeige
Der damalige Chef klagt seit Jahren gegen das Land. Seit Mittwochvormittag beschäftigt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht mit den Folgen. Kölns ehemaliger Polizeipräsident, Wolfgang Albers, wehrt sich gegen seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. In NRW können aber alle Polizeipräsidentinnen und -präsidenten der kreisfreien Städte ohne Angabe von Gründen von der Regierung von ihrer Aufgabe entbunden werden. Albers war mit seiner Klage in der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Sollte sich das OVG dieser Sicht nicht anschließen, könnte der Fall Albers und die NRW-Regeln zu politischen Beamtinnen und Beamten ein Thema für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden.
Anzeige