
Verbot von Protestcamp voraussichtlich rechtmäßig
Das Verbot des Protestcamps unter dem Motto „Rheinmetall entwaffnen“ ist voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden. Es wies damit einen Eilantrag des Veranstalters ab.
Veröffentlicht: Freitag, 15.08.2025 16:48
Dieser hatte für Ende des Monats das Camp mit rund 500 bis 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Grüngürtel angemeldet. Nach sogenannten Kooperationsgesprächen hatte die Kölner Polizei jedoch ein Verbot ausgesprochen – unter anderem mit der Begründung, dass das Camp die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährde. Bei Camps desselben Veranstalters in Kiel und Kassel sei es zuvor zu rechtswidrigen Blockaden und Widerstand gegen Polizeibeamte gekommen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die dann das Oberverwaltungsgericht entscheiden würde. (LE|Symbolbild)