
© Frank Waltel
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Bei einer Kontrolle im Justizzentrum hatte der Mann 2018 ein weißes Pulver verstreut und Andeutungen gemacht, es handle sich womöglich um eine gefährliche Substanz. Feuerwehr, Polizei sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe waren im Großeinsatz. Erst später kam raus, dass es sich um harmloses Traubenzucker gehandelt hatte. Deshalb wurde der 53-Jährige 2020 wegen Vortäuschens einer Straftat zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Heute fügte das Gericht zusätzlich eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 1.200 Euro hinzu, die an das Land NRW für den Transport und Behandlungskosten zweier Justizmitarbeiter gehen soll.
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