ver.di freut sich über hohe Hürden bei Sonntagsöffnung

(TS|Symbolbild) Es ist ein Dauerstreitthema auch hier bei uns in der Stadt: Rund um die verkaufsoffenen Sonntage freut sich die Gewerkschaft ver.di für den Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen jetzt über eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes.

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Es sei eine gute Nachricht für die Beschäftigten im Einzelhandel. Denn die Entscheidung verstärkt hohe Hürden für verkaufsoffene Sonntage. Es geht unter anderem um Prognoseregeln und Besucherströme.

An Gerichten gab es bisher unterschiedliche Regelungen. Die Hürden am Oberverwaltungsgericht Münster und am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim waren beispielsweise niedriger gesetzt. Das Bundesgericht hat zwei Urteile abgeändert.

Das Gericht betonte, dass Ladenöffnungen aus Anlass einer Veranstaltung, nur dann zulässig sind, wenn die Veranstaltung selbst mehr Besucher anzieht als die Ladenöffnung.

Bei uns in Köln gibt es immer wieder Diskussionen zu verkaufsoffenen Sonntagen. Die Gewerkschaft ver.di habe in der Region bereits mehrere Sonntagsöffnungen vor Gericht verhindert und darauf aufmerksam gemacht, dass Besucherprognosen wichtig seien, so die Gewerkschaft.

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