
Ver.di: Wirtschaftsministerium soll Berufung zurücknehmen
(SR|Symbolbild) Solo-Selbstständige sollen die Corona-Hilfen, die sie während des Lockdowns bekommen haben, zurückzahlen. Darauf besteht das NRW-Wirtschaftsministerium und hat Berufung gegen mehrere Urteile eingelegt. Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen haben bereits festgestellt, dass die Rückforderung der Zahlung durch das Land rechtswidrig ist.
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Die Gewerkschaft ver.di fordert Ministerin Neubauer auf, die Berufung zurückzunehmen und die Gerichtsurteile zu akzeptieren. Die zuständige Richterin am Düsseldorfer Verwaltungsgericht habe ihr Urteil damit begründet, dass Unklarheiten immer zu Lasten der Behörden und nicht der Empfängerinnen und Empfänger gingen. Auch die anderen Gerichtsentscheidungen basierten laut ver.di genau darauf, dass Antragsformulare und Genehmigungsbescheide missverständlich formuliert gewesen sind. In NRW haben rund 2.500 Soloselbstständige gegen die Rückforderung geklagt.