Verfahren gegen Corona-Schutzmaßnahmen häufen sich

(PR | Foto: Symbolbild) Demos dürfen auch stattfinden, wenn es keine Teilnehmerliste gibt. Das hatte am Donnerstag das Kölner Verwaltungsgericht entschieden und damit eine Anordnung der Stadt Köln gekippt.

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Der zuständige Stadtdirektor Stephan Keller reagierte im Radio Köln-Interview mit Verständnis:

„Wir sind gerade im Versammlungsrecht in einem schwierigen Spannungsverhältnis. Das Versammlungsrecht ist eines unserer prominentesten Grundrechte, es ist ein wichtiges Grundrecht für das Funktionieren der Demokratie. Und es kollidiert hier etwas mit dem Infektionsschutzgesetz und da müssen die Grenzen immer neu austariert werden. Und wenn die Rechtsprechung davon ausgeht, dass die Aufbewahrung der Teilnehmerzahl nicht rechtens ist, dann müssen wir uns daran halten.“

Insgesamt sind bei deutschen Verfassungs- und Verwaltungsgerichten mittlerweile rund 1000 Eilanträge im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Corona-Pandemie eingegangen. Beim Kölner Verwaltungsgericht seien schätzungsweise bis jetzt 93 „Corona-Verfahren“ eingegangen, darunter 47 Eilverfahren. Das sagte das Verwaltungsgericht auf Radio Köln-Nachfrage.

Die Verfahren würden zum Beispiel die Schließung von Spielhallen, die Gewährung von NRW-Soforthilfe, die Umrüstung eines Lokales zum Verkaufsraum für Hygiene-Artikel und die Beschränkung von Versammlungen betreffen. Es seien etliche Corona-Verfahren eingegangen. Die zusätzliche Arbeit hätte man aber gut bewältigen können.

Der deutsche Richterbund geht davon aus, dass die hohen Zahlen in Deutschland zeigten, dass die allgemeine Akzeptanz für tief greifende Corona-Einschränkungen allmählich schwinde.

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