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Verfassungsschutz darf AfD beobachten
© Radio Köln/ Waltel
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Verfassungsschutz darf AfD beobachten

(SR) Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz auch mit allen nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.

Veröffentlicht: Mittwoch, 09.03.2022 06:25

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Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstagabend entschieden und damit die Klage der AfD gegen die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall in den wesentlichen Punkten abgewiesen. AfD-Chef Chrupalla hatte schon im Vorfeld angekündigt, im Falle einer solchen Entscheidung wahrscheinlich vor das Oberverwaltungsgericht Münster zu ziehen.  

Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Zuvor hatte es 10 Stunden lang Mitgliedern der AfD und des Bundesamtes für Verfassungsschutz angehört. Die AfD erzielte auch Teilerfolge: So sei die Einstufung des Flügels als gesichert rechtsextrem nicht rechtens, von einem Verdachtsfall dürfe aber gesprochen werden. Bis das Bundesamt für Verfassungsschutz tatsächlich nachrichtendienstliche Mittel gegen die Oppositionspartei im Bundestag einsetzen darf, müssen aber noch weitere Urteile fallen. Das solle möglichst zeitnah passieren, heißt es vom Kölner Verwaltungsgericht.

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