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Verfassungsschutz darf AfD erstmal nicht beobachten
© pixabay/qimono
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Verfassungsschutz darf AfD erstmal nicht beobachten

(RO|Symbolbild) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD erstmal nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Zumindest solange bis das Eilverfahren dazu vor dem Landgericht Köln beendet ist. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde. Die Richter haben damit einem Antrag der AfD stattgegeben.

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Der Beschluss ist durchaus pikant, denn im Grunde ist er nichts anderes als eine Rüge für den Verfassungsschutz. Öffentlich hat sich die Behörde zwar nicht „zur Causa AfD“ geäußert, aber diese Woche war durchgesickert, dass das Bundesamt die Verfassungsschützenden der Länder intern über eine Hochstufung der Partei als Verdachtsfall informiert habe. Damals, so sagt das Gericht, habe der Verfassungsschutz sich nicht an seine „Stillhaltezusage“ gehalten. Man hätte dafür sorgen müssen, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen dringen. Wenn das doch passiert, werde in unvertretbarer Weise in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen. 

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