Verlängerung von Handyverträgen nach Tarifwechsel rechtens

(KU|Symbolbild) Den Vertrag verlängert und ein neues Handy bekommen: Wer dann aber schnell wieder aus seinem Mobilfunkvertrag raus will, hat schlechte Karten. Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt die Klage eines Verbraucher-Verbandes abgelehnt. Die Verlängerung des Handyvertrages um zwei weitere Jahre sei rechtens, so das Gericht.

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In dem konkreten Fall war der Handyvertrag eines Kunden etwa fünf Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert worden. Der Tarif wurde gewechselt, ein neues Handy dazu genommen. Der Mobilfunkanbieter verlängerte daraufhin die Vertragslaufzeit um weitere zwei Jahre nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Der Kunde und der Verbraucher-Verband hielten die dadurch entstandene Verlängerung von mehr als zwei Jahren für nicht zulässig und klagten. Sie wurden jetzt in zweiter Instanz abgewiesen.

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