„Vermögenswirksame Leistungen“

*** WERBUNG*** - Der Finanztipp bei Radio Köln wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

© Sparkasse KölnBonn

Dieser Finanztipp heute geht an alle, die kein Geld verschenken wollen: Vermögenswirksame Leistungen sind ein „Geschenk“ Eures Arbeitgebers. Je nach Vertrag können das bis zu 480 Euro pro Jahr sein. Plus staatliche Förderung!

 

Vermögenswirksame Leistungen solltet Ihr unbedingt zum Vermögensaufbau nutzen, gerade auch als Berufsanfänger. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag gibt es bis zu 480 Euro im Jahr. Doch was damit anfangen? Zwei Möglichkeiten haben wir heute im Angebot. Finanzexperte Maximilian Blusch:

„Erste Möglichkeit: das Bausparkonto. Die Anlage auf einem Bausparkonto ist besonders sicher und garantiert Euch einen im Voraus genau planbaren Sparerfolg und bei Bedarf noch ein zinsgünstiges Darlehen zum Kauf, Bau oder Sanierung der eigenen vier Wände. Liegt Euer zu versteuerndes Einkommen als Single unter 17.900 Euro, so legt der Staat noch bis zu rund 43 Euro im Jahr, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage, drauf. Mein Tipp: nehmt auch die staatliche Wohnungsbau-Prämie mit. Hier gelten großzügigere Einkommensgrenzen: 25.600 Euro dürfen Singles im Jahr verdienen. Es gibt bis zu 45 Euro Wohnungsbauprämie im Jahr. Für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Betrag.“

Aber damit nicht genug: Ihr dürft die Arbeitnehmersparzulage parallel für das Bausparen und zusätzlich für das Wertpapiersparen nutzen. Bei der Anlage in Wertpapiere ist die mögliche Rendite höher, aber dafür weniger gut planbar und von der Börsenentwicklung abhängig. Fließt Eure VL in einen Wertpapiersparvertrag, erhaltet Ihr sogar 20% Prämie im Jahr auf einen Höchstbetrag von 400 Euro. Vorausgesetzt Euer zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 20.000 Euro. Für Verheiratete gilt jeweils das Doppelte. Idealerweise nutzt Ihr beide Möglichkeiten. Also Wertpapiersparen und das Bausparkonto und sichert Euch so die volle Förderung für beide Anlageformen. Das ist dann ein maximaler Zuschuss vom Staat pro Jahr von über 160 Euro für Singles und das Doppelte für Eheleute.

Übrigens: Wenn der Arbeitgeber keine VL zahlt, könnt Ihr den Betrag auch selber einsparen. Das lohnt sich dann, wenn Ihr Anspruch auf die Zulagen habt. Geht das Geld in die betriebliche Altersvorsorge dann bleiben die Beträge steuer- und sozialversicherungsfrei und erhöhen später die Rente. Sprecht darüber mit Eurem Berater bei Sparkasse oder Bank.

 

Videolink:

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