Verschiedene Regelungen in Köln und Essen

(SR) Zwei Städte in NRW – zwei unterschiedliche Auffassungen der neuen Corona-Rechtsverordnung: Der Inhaber des Autokinos in Porz betreibt auch ein Autokino in Essen.


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Während das Kino in Porz wegen der Corona-Pandemie schließen musste, werden in Essen weiter Filme gezeigt. Die Stadt Essen sagte uns, dass es im Autokino so gut wie keine Kontaktmöglichkeiten gebe und sich der Betreiber an strenge Vorgaben halte. Bei der Stadt Köln interpretiert man die Rechtsverordnung anders: Man könne nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage Essen zu einem anderen Ergebnis kommt. Das Autokino in Porz bleibt also weiterhin geschlossen.


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