
Denn der Mann, der versucht hatte den Mini seiner Freundin auf diese Weise aufzuhalten, war dabei überrollt, mitgeschleift und schwer verletzt worden. Das Paar wollte jetzt von der Autohaftpflichtversicherung Schmerzensgeld und Schadenersatz erstreiten.
Das klappte allerdings nicht: Die Richter am Kölner OLG entschieden, dass die Versicherung nur 30% der Kosten zahlen muss. Verantwortlich für die Verletzungen des Mannes sei in erster Linie seine Freundin, die ihren Wagen nicht ausreichend gesichert habe. Auch der Mann selbst trage eine Mitschuld, weil er die Aussichtslosigkeit seines Vorhabens hätte erkennen müssen.
Für den Mann sprach lediglich, dass er die Entscheidung spontan ohne weiteres Nachdenken traf. Revision wurde nicht zugelassen.