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Verstößt Reker gegen Neutralitätsgebot?
© Radio Köln/ Screenshot vom 17.4.2020 (13:50 Uhr)
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Verstößt Reker gegen Neutralitätsgebot?

(PR) Die Social-Media-Accounts der Kölner Oberbürgermeisterin sorgen seit Anfang der Woche für Gesprächsstoff in Köln. Das Kölner Online-Portal „Report-K“ hatte recherchiert, dass die Oberbürgermeisterin zum Beispiel in ihren Facebook-Posts nicht auf eine klare Trennung zwischen ihrer Tätigkeit als Oberbürgermeisterin und der Wahlkämpferin Henriette Reker setzt. 

Veröffentlicht: Freitag, 17.04.2020 13:13

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Auch personell werde in Rekers Auftritten nicht zwischen Mitarbeitern der Stadtverwaltung und ihrem Wahlkampfteam unterschieden, schreibt „Report-K“.

Die Kölner SPD will das Thema jetzt am Montag im Hauptausschuss klären lassen und hat eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Die Fraktion will beispielsweise wissen, ob städtische Ressourcen für Rekers Wahlkampf eingesetzt werden oder ob gegen das Neutralitätsgebot verstoßen werde, wenn die Stadt Tweets der Oberbürgermeisterin weiterverbreite. Auch fragt die SPD nach der Chancengleichheit für alle Oberbürgermeister-Kandidaten. 

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