
Verteidigung fordert Freispruch für Anwalt mit erfundenem Opfer
(SD|Symbolbild) Im Prozess gegen einen Anwalt, der im Münchener NSU-Prozess ein Opfer vertreten hatte, das es gar nicht gibt, hat die Verteidigung am Donnerstag einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.
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Dem 52-jährigen wird vorgeworfen, für die Verteidigung eines erfundenen Opfers des Anschlags in der Kölner Keupstraße 200.000 Euro aus der Staatskasse bezogen zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe: er sei davon ausgegangen, dass das Opfer tatsächlich existiere. Über einen inzwischen verstorbenen dritten Mann habe er Kontakt zu dem Opfer gehalten, das er für real hielt. Auf diese Handlungsweise habe er sich eingelassen, weil er Teil dieses „historisch bedeutsamen“ Prozesses sein wollte. Das Urteil soll am Montag fallen.