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Die Antragstellerin wollte verhindern, dass die IHK den Kaufvertrag für den neuen Standort in Mülheim unterschreibt, bevor die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zum Umzug geprüft sei. Das hat das Gericht abgelehnt. IHK-Hauptgeschäftsführer Ulf Reichardt sagte, er freue sich, dass jetzt der mit deutlicher Mehrheit gefällte Beschluss der Vollversammlung umgesetzt und der Kaufvertrag für das Lofthaus unterschrieben werden könne. Das Gericht hat bestätigt, dass das Vorgehen der IHK in jeder Hinsicht rechtmäßig war.
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