
© pixabay/qimono
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Verwaltungsgericht lehnt Antrag der AfD ab
(SD|Symbolbild) Vor dem Kölner Verwaltungsgericht hat die AfD einen Rückschlag erlitten. Sie wollte dem Bundesamt für Verfassungsschutz verbieten lassen, dass die Kölner Behörde bekannt gibt, dass der sogenannte Flügel der AfD 7.000 Mitglieder hatte und noch hat.
Veröffentlicht: Dienstag, 26.01.2021 15:36
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Diese Zahl sei frei erfunden und rufschädigend. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Jetzt muss es noch entscheiden, ob die Verfassungsschützer die Partei als Verdachtsfall einstufen dürfen. Wann das passiert, ist noch unklar.
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