
© Foto: Daniel Dähling
© Foto: Daniel Dähling
Brüsseler Platz
Anzeige
Ausgenommen seien die genehmigte Außengastronomie und der Kinderspielplatz. Als Grund führt die Stadt den Infektionsschutz an. Zwischen 18:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens bleibt das Verweilverbot bis einschließlich zum 4. Oktober bestehen. Auf dem Platz hätten sich immer wieder viel zu viele Menschen versammelt, sodass der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden konnte.
Anzeige