
© Radio Köln/ Waltel
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Mit dieser Begründung hat das Kölner Verwaltungsgericht den Eilantrag eines Bürgers abgelehnt, der gegen die Videoüberwachung vorgehen wollte. Er sieht dadurch sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das Gericht gibt ihm prinzipiell zwar Recht und spricht von einem "erheblichen Eingriff" in dieses Grundrecht. Allerdings überwiege das öffentliche Interesse, dass durch die Kameras Straftaten verfolgt oder sogar verhindert werden könnten. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts könne noch Beschwerde eingelegt werden.
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