
Sollte die Heizung nicht richtig funktionieren, können Mieterinnen und Mieter dagegen vorgehen. Bei uns in der Stadt kann zum Beispiel der Mieterverein weiterhelfen. Erster Ansprechpartner sei aber immer der Vermieter. Bleibe die Wohnung absehbar kalt, sollte der Vermieter im Idealfall ein Hotel zur Verfügung stellen. Weigere sich der Vermieter, die Heizung zu reparieren, könne auch der Gang vors Gericht sinnvoll sein - etwa um eine einstweilige Verfügung gegen Vermieter zu erwirken. Dies sei aber nur der letzte Schritt, sagt der Mieterverein.
Die Höhe einer Mietminderung richte sich nach der konkreten Raumtemperatur und danach, wie gravierend der Heizausfall sei. Bei einer Woche ohne Heizung im Winter seien 25 Prozent Mietminderung gerechtfertigt.