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Bei mehr als jedem dritten Beschäftigten habe sie dabei Verstöße festgestellt, unter anderem weil keine Ausweispapiere vorgelegt werden konnten oder es Hinweise darauf gegeben habe, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt werde. 17 Beschäftigte hätten angegeben, dass sie den ersten Tag oder nur zur Probe arbeiten würden, sagte Zoll-Sprecher Jens Ahland. Die Arbeitgebenden hätten dennoch die Pflicht, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt bei der Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung zu melden. Wer das nicht tue, müsse mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.
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