Viertklässler unter Schutzmaßnahmen wieder in der Schule - Corona-Update 07.05.

Nach fast acht Wochen coronabedingter Zwangspause wird in den Grundschulen NRW wieder teilweise unterrichtet. Die landesweit rund 160 000 Schüler der vierten Klasse kehrten heute unter besonderen Hygienevorgaben wie Abstandsregeln in ihre Schule zurück.

Die höchste Klassenstufe macht den Anfang, weil die Kinder vor einem Schulwechsel stehen. Viele Schüler sehen damit zum ersten mal seit langem ihre Freunde wieder. 

Um die rasche Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hatte die Landesregierung beschlossen, den Schulbetrieb in NRW ab 16. März zu unterbrechen. In den Grundschulen sollen den Viertklässlern die Klassen 1 bis 3 ab kommendem Montag folgen. Geplant ist dabei ein rollierendes System. 

Schulen dürfen selbst organisieren

Wie die Grundschulen das vor Ort organisieren - etwa Erstklässler montags, Zweitklässler dienstags - bleibe ihnen überlassen, hatte Schulministerin Yvonne Gebauer erklärt. Auch zwei aufeinanderfolgende Tage pro Jahrgang seien möglich, hieß es ergänzend in einer Mail an die Schulen vom Donnerstag. Möglichst alle Jahrgänge sollten in gleichem Umfang Präsenzunterricht erhalten.

Noch Geduld brauchen Gesamtschüler und Gymnasiasten, die noch nicht 2021 Abi machen. Nach Planung der Landesregierung sollen die Stufen 5 bis 10 an den Gymnasien und die Stufen 5 bis 11 in den Gesamtschulen spätestens ab 26. Mai wieder tageweise Präsenzunterricht bekommen. Der Grund: Ende Mai wird die Hauptphase der Abiturprüfungen vorbei sein. Als erstes waren am 23. April nur diejenigen Schüler wieder in die Klassenräume gekommen, die aktuell ihren Abschluss machen.

Einen regulären Schulbetrieb für die 2,5 Millionen Kinder und Jugendlichen in NRW wird es vor den Sommerferien - sie beginnen am 29. Juni - aber nicht geben, hatte auch Ministerpräsident Armin Laschet gestern erklärt.

(dpa)

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Das sind die Lockerungen für NRW im Schnellüberblick

  • Handel und Dienstleistung: 800 Quadratmeter-Regel für Läden gilt ab 11. Mai nicht mehr - unter Abstandsgebot gilt: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter
  • Gastronomie und Tourismus wird wieder starten: Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs ab 11. Mai
  • Touristische Aufenthalte, Individualreisen mit Wohnsitz in NRW sind wieder erlaubt
  • Freizeitparks dürfen wieder öffnen,
  • Sport und Freizeit: Ab Donnerstag, 7. Mai, ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel möglich, ab Montag dürfen Fitnessstudios, Tanzstudios und Sportvereine wieder den Betrieb aufnehmen
  • Ab 20. Mai werden Freibäder öffnen, ausgenommen sind Spaßbäder
  • Ab 30. Mai ist die Ausübung von Sportarten von Kontaktsportarten und in Hallen wieder möglich, sportliche Wettbewerbe sind ab 30. Mai wieder zulässig,
  • Für Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kinos sollen ab 30.Mai ermöglicht werden, dass sie offen sind
  • Für Großveranstaltungen gilt bis 31. August ein Verbot
  • Es sollen aber Versammlungen zugelassen werden, wenn Veranstalter Mindestabstände einhalten und strenge Schutzkonzepte (für bspw. Fachmessen/Fachkongresse) möglich machen.
  • Die Maskenpflicht bleibt bestehen, die Kontaktbeschränkungen gelten in NRW bis zum 5. Juni

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