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Viertklässlerin klagt gegen Corona-Schutzverordnung
(SR|Symbolbild) Vereinsamung, fehlender Kontakt zu Mitschülerinnen und Mitschülern, mangelnde Qualität des Unterrichts: Mit dieser Begründung klagt eine Kölner Viertklässlerin vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Veröffentlicht: Mittwoch, 13.01.2021 05:46
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Sie will erreichen, dass der Distanzunterricht wieder abgeschafft wird. Die Eltern des Kindes treten als gesetzliche Vertreter auf. Weil die Viertklässlerin aber in dem Fall die Geschädigte ist, ist sie auch offiziell Klägerin. Per Eilantrag soll deshalb der Passus zum Distanzunterricht gestrichen werden, heißt es in der Klage. Wann das Gericht darüber entscheidet, ist noch unklar.
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