Vorsicht bei der Bezeichnung selbstgenähter Masken

(SR|Symbolbild) Wer Mund- und Nasenmasken selbst näht und verkauft oder spendet, der sollte ganz genau darauf achten, wie er diese Masken nennt. Denn es könnten wegen Irreführung Freiheitsstrafen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro drohen. 

© Manfred Richter auf Pixabay (CC0)

Die Masken dürfen nicht als "Schutzmasken“ angeboten werden, also nicht „Atemschutzmasken“ oder „Mundschutz“ heißen. Dieses Prädikat gilt nur für zertifizierte Medizinprodukte. Man könne zum Beispiel den modischen Aspekt nach vorne stellen, sagt der Kölner Anwalt Marcus Werner:

„Wenn man also modische Accessoires fertigt, ohne dass man in irgendeiner Form behauptet, dass sie schützen oder als Schutzmasken verwendet werden können, dann wird man sie wohl produzieren dürfen.“

Immer mehr Menschen in Köln stellen in diesen Tagen Gesichtsmasken selbst her, um sie an Familie, Freunde oder Hilfseinrichtungen im Veedel zu verteilen. Auch Kölner Schneidereien, Nähereien oder Boutiquen stellen mittlerweile solche Masken her.   

Weitere Meldungen