
© Bundespolizei
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Von Weiberfastnacht bis Veilchendienstag sind gefährliche Gegenstände jeder Art verboten. Das soll für mehr Sicherheit und Ordnung sorgen, sagt die Bundespolizei. Diese Allgemeinverfügung gilt unter anderem auch für den Bahnhof Köln-Süd.
Wer sich nicht dran hält, riskiere einen Platzverweis, ein Mitfahrverbot im Zug und ein Zwangsgeld. (DD)
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