Bundeszentrale für politische Bildung legt Beschwerde ein

(SR | Symbolbild) Der Wahl-O-Mat geht möglicherweise bald wieder online. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes vom Montag eingelegt. Dieses hatte die Online-Entscheidungshilfe vorläufig gestoppt. Kleine, unbekannte Parteien würden durch den aktuellen Mechanismus benachteiligt, so die Richter.

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Das Oberverwaltungsgericht in Münster wird nach der eingelegten Beschwerde entscheiden müssen, ob der Wahl-O-Mat in der jetzigen Form doch wieder online gehen kann oder ob die Bundeszentrale ihn kurz vor der Europa-Wahl noch umprogrammieren muss.

Die europaweite Kleinpartei „Volt“ hatte gegen den Mechanismus geklagt. Sie fühlte sich durch diesen benachteiligt. Nachdem man alle Fragen beantwortet hat, muss man nämlich bis zu acht Parteien auswählen, mit denen das eigene Ergebnis dann verglichen wird. Die Partei wollte allerdings nur Chancengleichheit erreichen und nicht, dass der Wahl-O-Mat abgestellt wird.

Über sechs Millionen Menschen haben die Entscheidungshilfe vor der EU-Wahl schon genutzt.

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