
War der Rheinbrücken-Arbeitsunfall eine fahrlässige Tötung?
(RO|KU|Archivbild) Nach dem tödlichen Arbeitsunfall auf der Leverkusener Brücke Ende August ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft jetzt wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt. Das hat eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigt.
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Die Untersuchungen an der Unfallstelle seien abgeschlossen und ein Gutachten erstellt worden. Die Ergebnisse des Gutachten liegen aber noch nicht vor. Die Staatsanwaltschaft geht jetzt dem Anfangsverdacht nach, dass ein fahrlässiges Verhalten zu dem Unfall und damit dem Tod des 22 Jahre alten Bauarbeiters geführt hat. Denn es gebe keine Hinweise auf höhere Gewalt oder darauf, dass der junge Mann den Unfall selbst verursacht haben könnte. Warum er also bei den Abrissarbeiten der Brücke von einem Gerüst in die Tiefe gestürzt war, ist noch unklar. Bei dem Unfall wurden auch sechs weitere Arbeiter verletzt, viele Kollegen mussten das Unglück mit ansehen.