Was muss ich beachten, wenn ich mich krankmelde?

Jeden von uns hat es schon mal erwischt: Ob dicke Erkältung, Rückenschmerzen oder gebrochener Fuß - wenn man krank ist, kann man auch nicht arbeiten gehen.

Dabei ist es grundsätzlich erstmal egal, was man hat. Dem Arbeitgeber muss man den genauen Grund nicht mitteilen - wichtig ist nur, dass man ihm sofort Bescheid sagt. Meistens reicht das per Anruf, SMS oder Mail aus.

Ab wann eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorgelegt werden muss, kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Genaueres dazu steht aber immer im Arbeitsvertrag. Wichtig: Kommt die Krankmeldung nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber an, kann er die Lohnfortzahlung verweigern!

Was darf ich, wenn ich krankgeschrieben bin?

Grundsätzlich alles, was dabei hilft, wieder gesund zu werden. Dazu zählen auch der Gang zum Supermarkt oder zur Apotheke. Wer während seines Urlaubs krank wird, kann seine Urlaubstage übrigens wieder zurückfordern, wenn er eine Krankmeldung vorlegt.

Kann mir wegen Krankheit gekündigt werden?

Wenn die sogenannte "Zumutbarkeitsgrenze" überschritten wird, ja. Das trifft zu, wenn man jährlich sechs Wochen in drei Jahren in Folge krankgeschrieben ist.

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