Welche Corona-Regeln gelten jetzt? Die wichtigsten Fragen und Antworten!

(FW/KU/CF | Symbolbild) Mit jedem Tag, an dem es neue Entscheidungen aus der Politik in Sachen Corona-Regeln gibt, wird die Verunsicherung bei vielen von euch immer größer: Welches Verbot gilt jetzt noch, welches nicht mehr? Deswegen haben wir hier ein paar grundsätzliche Corona-Fragen für euch beantwortet.

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Wann und wo muss ich eine Maske tragen?

Eine Mund-Nasen-Maske müsst ihr überall dort tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Grundsätzlich also hier:

  • Fußgängerzonen
  • Einkaufsstraßen
  • Altstadt
  • Ringe
  • Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke
  • rechtsrheinisch auf dem Rheinboulevard und der Rheinpromenade

Oberbürgermeisterin Henriette Reker appelliert an die Vernunft aller Kölnerinnen und Kölner und sagt: "Bitte nicht mit Zollstock herumrennen, dafür aber mit Menschenverstand."

Alleine morgens um 5 Uhr im Stadtwald Gassi gehen könnt ihr also ohne Maske - wenn ihr aber entlang einer Einkaufsstraße joggen wollt, müsst ihr sie anziehen. Wer sich weigert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen.

Wann und wo darf ich Alkohol trinken?

Das Alkohol-Konsumverbot gilt stadtweit ab 22 Uhr – und zwar täglich. Kölsch to go ist um diese Uhrzeit also nicht mehr drin. Es sei denn, ihr seid in einer Kneipe, in einem Restaurant oder einer ähnlichen Gastronomie. Allerdings gibt es auch da jetzt wegen der Sperrstunde aktuelle Einschränkungen.

Bis wann darf ich noch Alkohol kaufen?

Das Alkoholverkaufsverbot tritt täglich von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens in Kraft. Aber Vorsicht: Öffentlich ist der Konsum ja nur bis 22 Uhr außerhalb der Gastro gestattet. Darüber hinaus gilt an Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) ein Verkaufsverbot von Alkohol an den bekannten Hotspots.

Wann gilt die Sperrstunde?

Immer um 23 Uhr abends ist Schluss mit lustig in den Gastronomiebetrieben. Und zwar so lange, bis der Inzidenzwert wieder unter 50 gesunken ist. Die Stadt Köln droht auch bei dieser Regelung mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. So viel kostet es maximal auch, wenn am Wochenende in einer der Hot-Spot-Gebiete oder nach 23 Uhr Alkohol verkauft wird.

Mit wie vielen Personen darf ich mich draußen treffen?

Auch die Kontaktbeschränkungen sind wieder verschärft worden. Jetzt gilt: Im öffentlichen Raum, also außerhalb der eigenen vier Wände und außerhalb der Gastronomie, dürfen sich, abgesehen von Familien und Personen zweier Hausstände, nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Was sind die aktuellen Regelungen für Veranstaltungen und private Feiern?

Hat das Gesundheitsamt das Hygienekonzept einer Veranstaltung genehmigt, sind maximal 500 Menschen im Freien und 250 in Innenräumen erlaubt. Ohne Hygienekonzept ist bei 100 Schluss. Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sind nur mit maximal zehn Personen zugelassen. Wer nicht auf eine Feier zu Hause verzichten will, sollte den Rahmen so klein wie möglich halten.

Was gilt für Schulkinder?

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer hat sich für eine Maskenpflicht im Schulunterricht nach den Herbstferien ausgesprochen. Das habe sich auch nach den Sommerferien bewährt. Entsprechend gilt auf dem gesamten Schulgelände die Maskenpflicht. Lediglich Grundschülerinnen und Grundschüler dürfen ihre Maske am Platz ablegen. Die Klassenzimmer müssen alle 20 Minuten stoßgelüftet werden.

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