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In der Verhandlung soll Kohls jüngerer Sohn Peter Kohl als Zeuge gehört werden. Nach Angaben des Kölner Landgerichts will die 55-jährige Kohl-Richter weitere Textstellen aus Schwans Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" verbieten lassen. Außerdem möchte sie vom Verlag „Random House“ wissen, welche Gewinne mit dem Bestseller erzielt worden sind. Anschließend könnte sie gegebenenfalls auf Schadenersatz klagen.
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