
© Erzbistum Köln / Reiner Diart
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Woelki werde dann im Rahmen der Beweisaufnahme vernommen, das hat am Montag eine Sprecherin des Kölner Landgerichts gesagt. Er trete dann nicht als Zeuge auf, weil er in dem Verfahren selbst der Kläger sei. Aber das Prozedere könne man sich in etwa wie eine Zeugenvernehmung vorstellen. Nach Auffassung von Kardinal Woelki hat die Bildzeitung fälschlicherweise behauptet, dass er einen Pfarrer befördert hat, obwohl er wusste, dass dieser mit einem minderjährigen Prostituierten Sex hatte und es Missbrauchsvorwürfe gegen den Mann gab. Davon habe er aber nichts gewusst, so Woelki.
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