
© STAATSANWALTSCHAFT Köln und ZOLLFAHNDUNGSAMT Essen
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Der beschlagnahmte Elefantenfuß-Hocker
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Elefanten gelten als besonders und streng geschützte Tierart. Der Elefantenfuß, der zu einem Hocker umgearbeitet wurde, war im Internet zum Verkauf angeboten worden. Der Zoll hatte einen entsprechenden Hinweis erhalten.
Die Fahnder fanden den Verkäufer heraus. In seiner Garage entdeckten sie dann den umfunktionierten Elefantenfuß.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
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