
© Hauptzollamt Köln
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Bei 14 Personen gab es Hinweise auf Schwarzarbeit. In einigen Fällen besteht der Verdacht, dass den Beschäftigten kein Mindestlohn gezahlt wird. Ob wirklich Straftaten vorliegen, lasse sich aber erst nach der Auswertung der Befragungen sagen, so der Zoll.
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