
© Foto: Daniel Dähling
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Flughafen Köln-Bonn Rollfeld
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Die Koffer gehören zwei deutschen und zwei türkischen Staatsangehörigen. Sie wollten damit nach Istanbul reisen. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, weil sie das Bargeld nicht angemeldet hatten. Bei der Ausreise aus Deutschland in einen Nicht-EU-Staat muss Bargeld im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr schriftlich angemeldet werden. Mit diesen Kontrollen trägt der Zoll dazu bei, Geld zum Beispiel aus dem Drogenhandel aufzuspüren.
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